Compliance

Integres Verhalten ist nur möglich, wenn alle Beteiligten die Bedingungen kennen

Compliance: Vom theoretischen Regelwerk hin zur gelebten Praxis

Die Nichteinhaltung von Regeln kann u.a. zu Gewinnrücknahmen, höheren Rechtsberatungskosten, Unternehmensstrafen, Reputations- und Vermögensschäden führen bzw. je nach Schwere des Vergehens zum Existenzverlust des gesamten Unternehmens.

Diese Risiken durch geeignete Prävention zu vermeiden sowie die implementierten Maßnahmen und Prozesse auf Regelkonformität zu prüfen und anzupassen, sind mein Spezialgebiet.

Jahrelange Praxis im nationalen und internationalen Bereich der Finanz- und Versicherungsbranche tragen dazu bei, dass ich mich schnell in die Prozesse und die fachlichen Themen einarbeiten kann, um mit Ihnen und Ihren Mitarbeitern kompetent und auf Augenhöhe zu reden. Somit wird Compliance nicht nur zu einem theoretischen Regelwerk, sondern zu einer selbstverständlichen und gelebten Praxis.

Leistungselemente

  • Unterstützung bei der Definition und Implementierung eines Compliance-Management-Systems
  • Durchführung von Compliance-Prüfungen
  • Erstellung von Prüfungsberichten
  • Unterstützung bei der Schaffung eines unternehmensspezifischen Compliance-Management-Systems
  • Begutachtung von Compliance-Management Systemen
  • Aufsetzen und Durchführung von Compliance-Schulungen
  • Unterstützung des Compliance-Beauftragten in seinen Aufgaben  

Was bedeutet „Compliance“?

Ein kurzer Überblick

Übersetzt bedeutet Compliance „regelgerechtes Verhalten“, d.h. im engeren Sinne die Einhaltung von externen und internen Regelwerken wie Gesetzen und Arbeitsanweisungen. Insofern versteht man unter einem Compliance Management System nichts anderes als ein strukturiertes, prüfbares Regelwerk, das im Rahmen von Prozessen eingehalten werden muss.

Zu einem Compliance-Management-System zählen z.B. Vorgaben wie:

  • Code of Ethics
  • Anti-Korruptionsrichtlinie
  • Vermeidung von Interessenkonflikten
  • Whistleblowing Hotline
  • Datenschutzvorgaben
  • Umwelt und Nachhaltigkeitsrichtlinien
  • Wettbewerbsvorgaben
  • Etc.

Zu meinen Aufgaben als Sachverständige gehört neben der Beurteilung der Wirksamkeit und Funktionsfähigkeit von implementierten Compliance-Management-Systemen auch die Beratung und Unterstützung bei der Implementierung von angemessenen Compliance Management Systemen auf Basis eines risikobasierten Ansatzes.

Wichtig ist es, hierbei das Verständnis für die Bedürfnisse und Risiken des Unternehmens zu entwickeln, denn ein überfrachtendes Compliance-Management-System kann schnell selbst zum Risiko werden - zu viel des Guten bedeutet auch oft fehlende Beachtung!