Geldwäsche

Warum ist Deutschland noch immer ein „Eldorado für Geldwäsche“ und für wen gelten die Anforderungen des Geldwäschegesetzes?

Bis auf 100 Milliarden Euro schätzen Fachleute den Betrag, der jährlich in Deutschland gewaschen wird. Gründe dafür sind u.a.:

  • Noch immer hohe Bargeldbestände
  • Eine große und starke Volkswirtschaft und ein bedeutendes Finanzzentrum insbesondere im europäischen Raum
  • EUR ist eine interessante Währung aufgrund der Verbreitung in Europa für organisierte Kriminalität und Steuerhinterzieher
  • Hohe Mengen an Drogenschmuggel aufgrund bedeutender Flughäfen und Häfen (z.B. Hamburg Hafen, Frankfurt und München Flughafen)
  • Weitverbreitete Schattenwirtschaft mit Umsätzen in Milliardenhöhe (z.B. Bau, Transport & Logistik)

Erst in den letzten Jahren wurde das Meldewesen von Verdachtsmeldungen verbessert (z.B. in 2018 gab es rund 77 Tsd. Meldungen, in 2021 bereits rund 299 Tsd. Verdachtsmeldungen). Ebenfalls wurde auch erst in den letzten Jahren die Aufklärungsrate von Geldwäschestraftatbeständen erhöht. Dies insbesondere deswegen, weil sowohl die Sanktionsmaßnahmen bei einem Verstoß gegen das Geldwäschegesetz stark zugenommen haben – im Höchstfall drohen hohe Geldstrafen und je nach Vergehen entsprechende Haftstrafen - und der Vortaten-Katalog zur Geldwäsche stark erweitert wurde. Darüber hinaus wurde mit der 5. Geldwäschereform der Kreis der Verpflichteten u.a. um Immobilienmakler, Kunsthändler und Notare erweitert.

Verpflichtete Unternehmen müssen sicherstellen, dass u.a. die folgenden Sicherungsmaßnahmen implementiert werden:

  • Bestimmung eines Geldwäschebeauftragten
  • Entwicklung und Implementierung interner Richtlinien und geschäfts- und kundenbezogener Sicherungssysteme
  • Risikoanalyse aller Geschäfts- und Kundenbeziehungen hinsichtlich des spezifischen Geldwäscherisikos
  • Sicherstellung einer kontinuierlichen Überwachung hinsichtlich der Einhaltung der geltenden Geldwäschevorgaben
  • Regelmäßige Sensibilisierung von Mitarbeitern*innen
  • Abgabe einer Verdachtsmeldung gegenüber den zuständigen Behörden

Gerne unterstütze ich Sie bei Ihren Aufgaben.

Leistungselemente

  • Unterstützung beim Aufbau und Implementierung eines maßgeschneiderten Geldwäsche-Management-Systems
  • Übernahme der Funktion des Geldwäschebeauftragten
  • Durchführung von Schulungen im Bereich Geldwäsche inkl. Vorstellung von „best practice“ Modellen im Bereich der Transaktionsüberwachung und „Know-Your Customer“ Prozessen
  • Auditierung eines bestehenden Geldwäsche-Management-Systems gemäß DIN/EN ISO 19011
  • Ansprechpartner für Behörden
  • Mein „Experten-Blick von außen“ auf bestehende Prozesse zur Optimierung Ihrer Unternehmens-Abläufe

Was bedeutet Geldwäsche?

Ein kurzer Überblick

Unter Geldwäsche versteht man die Einschleusung von illegal erwirtschafteten Geldern in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf. Da das zu „waschende“ Geld aus illegalen Tätigkeiten wie z.B. Betrug, Prostitution, Steuerhinterziehung, Handel mit sanktionierten Gütern oder Drogen stammt, soll dessen Herkunft verschleiert werden. Insofern ist es wichtig, dass illegal gewonnene Gelder in offiziell registrierte Zahlungsmittel umgewandelt werden können. Dazu nutzt man in der Geldwäsche im Regelfall das 3-Phasenmodell der

  • Platzierung von Geldmitteln aus illegalen Aktivitäten in das Wirtschaftssystem
  • Verschleierung der illegalen Herkunft der Geldmittel
  • Integration der Geldmittel in den normalen Wirtschaftskreislauf

Das Drei-Phasen-Modell

Nach Ablauf der drei Phasen ist das Geld „sauber“, das heißt, die Verbindung zur Vortat kann nicht mehr oder nur noch erschwert nachgewiesen werden.