Wirtschaftskriminalität

Nachhaltige Prävention statt Reaktion! Wirtschaftskriminalität ist kein Kavaliersdelikt

Forensische Untersuchungen werden häufig bei Rechtsstreitigkeiten, Klagen, Prozessen und Anhörungen im straf- und zivilrechtlichen Bereich erforderlich. In diesen Fällen wird die systematische Suche, Analyse und inhaltlich-fachliche Bewertung von Informationen gefordert.

Mittels praxiserfahrener Methoden, Techniken und Systemen unterstütze ich insbesondere Gerichte, Staatsanwaltschaften, Versicherungsgesellschaften und Banken gerne in allen Phasen dieser Ermittlungen, vom Auffinden wichtiger (Daten-)spuren, über detaillierte Aus- und Bewertung von Fakten im Vergleich zu markt- und branchenüblichen Konditionen.

Durch die Kombination aus Rechnungslegungskenntnissen verbunden mit investigativen Fähigkeiten helfe ich Ihnen, insbesondere wenn es um die Bewertung möglicher Schadensersatzansprüche aus Vermögens- und Vertrauensschäden geht.

Leistungselemente

  • Erstellung von gerichtsverwertbaren Gutachten zu forensischen Ergebnissen
  • Suche, Analyse und inhaltlich-fachliche Bewertung von Beweismitteln
  • Erarbeitung eines Forensik-Konzeptes zur computergestützten Datenanalyse bei Verarbeitung großer Datenmengen
  • Bewertung möglicher Vermögens- und Vertrauensschäden
  • Regelmäßige Prüfung der Präventionsmaßnahmen auf Angemessenheit
  • Unterstützung bei der Implementierung möglicher Präventionsmaßnahmen
  • Einrichtung eines regelmäßigen Management Reportings auf Basis definierter Kennzahlen (Wirtschaftskriminalitätsindikatoren)

Was ist „Wirtschaftskriminalität“?

Ein kurzer Überblick

Unter Wirtschaftskriminalität fallen Straftaten, die im Regelfall gegen Unternehmen (selten auch gegen Privatpersonen) verübt werden mit dem Ziel fianzielle Gewinne zu erwirtschaften.

Dazu zählen Delikte wie z.B.:

  • Geldwäsche
  • Betrug
  • Korruption
  • Falschbilanzierung
  • Wirtschaftsspionage
  • Untreue
  • Cybercrime
  • uvm.

Das Aufgabengebiet, für mich als Sachverständige, liegt neben der gutachterlichen Betrachtung des Vorfalls ebenso auf der Präventionsseite zur Bekämpfung möglicher Kriminalitätsrisiken - während die Aufklärung der Straftaten also solche den Polizeibehörden obliegt und die Bewertung des Grades der Straftat und des damit verbundenen Strafmaßes durch Juristen und  Richter erfolgt.

Um keine Lücken, wie z. B. fehlende Maßnahmen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu haben, benötigt es gesetzeskonformer Legitimations- und Sanktionsprüfungen. Bei der Implementierung entsprechender Verfahren stehe ich Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Mehr Informationen zur Wirtschaftskriminalität gibt es auch zum Nachlesen beim Wirtschaftskriminalamt.