Datenschutz

Warum Datenschutz für Unternehmen?

Durch die Entwicklung der Digitaltechnik ist die Bedeutung des Datenschutzes stetig gestiegen: Datenerfassung, -erhaltung, -weitergabe sowie –analyse ist heute so einfach wie noch nie. Durch neue Technologien wie Internet, Mobiltelefone, elektronische Zahlungsmethoden sind vielfältige Bereiche zur Datenerfassung entstanden. Personenbezogene Daten werden von staatlichen Stellen als auch von Wirtschaftsunternehmen aus Gründen der Verbrechensbekämpfung, Marketinganalyse, Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit von Kunden, etc., erhoben.

Mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) haben die Gesetzgebungen der europäischen Länder einen einheitlichen Rahmen für datenschutzrechtliche Anforderungen schaffen wollen, um den Betroffenen mehr Rechte auf informelle Selbstbestimmung einräumen zu können.

Dies bedeutet für Unternehmen, dass: 

ein „angemessenes Schutzniveau“- angelehnt an die Schutzbedürftigkeit einzelner gespeicherter personenbezogener Daten -  bestimmt werden muss und entsprechende Sicherungsmaßnahmen implementiert werden müssen. Dies bedeutet, ein geeignetes Datenschutzmanagementsystem muss bestimmt und umgesetzt werden. Dazu gehört u.a. die Definition einer unternehmenseigenen Datenschutzrichtlinie, zugehöriger Prozessbeschreibungen z.B. für den Umgang mit Betroffenenanfragen oder Datenschutzvorfällen sowie Entwicklung von unternehmenseigenen Vorlagen wie z.B. unternehmenseigene Verzeichnisse der Verarbeitungstätigkeiten.

Was geschieht, wenn Ihr Unternehmen den gesetzlichen Vorgaben nicht nachkommt und einen unzureichenden Datenschutz bietet?

Die DSGVO hat den europäischen Mitgliedstaaten auferlegt, Verstöße gegen datenschutzrechtliche Schutzmaßnahmen zu sanktionieren. Sofern Unternehmen ihren Verpflichtungen nicht nachkommen und unzureichende oder ungeeignete technische oder organisatorische Maßnahmen umsetzen oder die zu erwartenden Risiken und deren Folgen nicht abschätzen oder Tests und Dokumentationen unzureichend sind, kann ein Bußgeld von max. 20 Millionen Euro oder bis zu maximal 4 % des weltweit erzielten Jahresumsatzes drohen. Verantwortlich für die Einhaltung der Datensicherheit und des entsprechenden Nachweises ist das Unternehmen und damit der Geschäftsführer, Inhaber, Vorstand etc. 

Leistungselemente

  • Beratung und Unterstützung beim Aufbau eines Datenschutzmanagementsystems
  • Übernahme der Funktion des Datenschutzbeauftragten
  • Kontinuierliche Information und Beratung des Verantwortlichen zur Erfüllung seiner Pflichten
  • Auditierung eines implementierten Datenschutzmanagementsystems nach Vorgaben der DIN/EN ISO 19011
  • Durchführung von Schulungsmaßnahmen zur Sensibilisierung von Mitarbeitern

Meine Kompetenz für Ihr Unternehmen

Ein kurzer Überblick
  • Mehr als 15 Jahre Erfahrung als bestellte Datenschutzbeauftragte für Unternehmen aus dem Finanzdienstleistungssektor
  • DEKRA geprüfte Fachkraft für Datenschutz seit 2018
  • DEKRA geprüfte Datenschutzauditorin gemäß DIN EN ISO 19011 zur Prüfung von Managementsystemen
  • Projekterfahren auch mit datenschutzrechtlichen Anforderungen in der Schweiz und in Liechtenstein

Meine Kompetenzen als Datenschutzbeauftragte sind vielseitig und umfangreich. Neben einem fundierten DSGVO-Know-How, binde ich umfangreiche soziale und praktische Fähigkeiten in meine Beratung für Sie ein: Ich setze mich mit Ihrem Unternehmen auseinander, um den individuellen Bedarf zu ermitteln. Dabei helfe ich Ihnen, Ihre Risiken zu identifizieren und Ihrem Modell entsprechend zu quantifizieren. Wir erarbeiten gemeinsam eine regelkonforme Lösung. Bei der Implementierung packe ich mit an und stelle sicher, dass wir abgestimmte Termine einhalten.

Für mehr Informationen lesen Sie gerne meine Artikel unter der Rubrik Aktuelles.